Gründungsmitglied im SARAMAR Sachverständigenrat Marketing e.V.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Sachverständiger für Marketing und Marken

Gutachter und Sachverständigengutachten für Werbung, Grafik und Design

Erstellung von Sachverständigengutachten für Werbeleistungen, Design, und Kreativleistungen

Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Werbung erstelle ich Privatgutachten und Gerichtsgutachten aus dem Gesamten Spektrum der Werbung.

Werbegutachten können Rechts- und Sachfragen betreffen. Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter und Rechtsanwalt kann ich – bei Bedarf gern auch in Kooperation mit Ihrem Prozessvertreter – im Rahmen von Erfolgsaussichten eine kombinierte Sach- und Rechtseinschätzung abgeben. Bei gerichtlichen Sachverständigengutachten für Werbe,- Grafik- und Agenturleistungen schätzen auch die Gerichte häufig das Verständnis für die rechtliche Perspektive, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen und der Urteilsbildung hilfreich sein kann.

Die Erstellung Sachverständigengutachten in Form von Gerichtsgutachten, Parteigutachten, Schiedsgutachten gehören zu meinem Leistungsportfolio als Gutachter für klassische Werbung und Online-Webung.

Wird kein umfassendes Sachverständigengutachten gewünscht, erarbeite ich Ihnen gern auch gutachterliche Stellungnahmen aus dem Werbe- und Medienbereich.

 

Gutachter für klassische Werbung

Meine gutachterlichen Tätigkeiten umfassen dabei u.a. die Beurteilung von Werbeagentur- Leistungen, Grafikern, Designern, Fotografen, Texter, Druckereien, Messebauern, Printmedien, Außenwerbung und mehr.

 

Gutachter für Webdesign und „Neue Medien“

Zunehmend werfen Leistungen und Vergütungsforderungen im Bereich Onlinewerbung/ Onlinemarketing und Social Media Marketing Fragen auf. Gerade hier ist es für einen Auftraggeber oft schwer nachzuvollziehen, was der Auftragnehmer an Leistungen erbracht hat und ob diese das geforderte Honorar auch wert sind – oder ob „überzogene“ Vergütungsforderungen gestellt werden.

Im Bereich der kostenpflichtigen Onlinewerbung (Ads) stellt sich oft die Frage, ob Online-Kampagnen effizient und effektiv ausgespielt wurden oder ggf. das sogar Werbebudgets unnötig „verbrannt“ wurden.

Manchmal reicht bereits ein Kurzgutachten oder fachlicher Hinweis in mündlicher oder schriftlicher Form, um hier Sicherheit und Handlungsempfehlungen geben zu können.

Inhalt der gutachterlichen Arbeit sind dabei u.a. Analysen, Beurteilungen und Bewertungen von Werbeleistungen in qualitativer (z.B. konzeptioneller, gestalterischer) sowie preislicher Hinsicht.

  • Sachkundige Feststellung von Tatsachen, Vollständigkeitsfeststellungen
  • Prüfung von Leistungsnachweisen
  • Feststellung und Bewertung von Mängeln, Schlechtleistungen und Beratungsfehlern
  • Sachverständigengutachten zur Dokumentation sowie für Beweissicherungszwecke
  • Bewertungen, Berechnungen, Beurteilungen und Begründungen durch Werbegutachten, Gegen-Gutachten oder gutachterliche Empfehlungen.

Sprechen Sie mich gern unverbindlich an, ob Ihr Anliegen in mein Fachgebiet als Gutachter für Werbung fällt.

 

Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung

Kontakt zum Marketinggutachter

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