Online-Marketing und digitales Marketing sind für „Nicht-Fachleute“ und Außenstehende - insbesondere auch für Richter in einem gerichtlichen Verfahren darüber – oft kaum oder nur schwer nachvollziehbare Themenbereiche.
Als Sachverständiger für Internet- bzw. Onlinemarketing kann z.B. im Rahmen von Gutachten, Kurzgutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen/Einschätzungen Transparenz und Verständnis geschaffen werden. Mit einem Gutachten können die einzelnen Leistungen im Online-Marketing in fachlicher und preislicher Hinsicht objektiv und unparteiisch bewertet werden. Insbesondere wenn es um Fehler, Mängel, Minderleistungen bzw. Nicht-/Schlechterfüllung geht, kann ein Sachverständigengutachten die Grundlage für eine Einigung, einen Vergleich oder die richterliche Beweiswürdigung für ein Gerichtsurteil bilden.
Die gutachterliche Bewertung und Beurteilung als Sachverständiger umfasst dabei insbesondere folgende Online-/ Internetbereiche:
Unabhängig von der Erstellung schriftlicher Gutachten kann der Sachverständige als Moderator oder Mediator auf Wunsch dazu beitragen, dass Konflikte oder Streitsituation im Bereich des Online-Marketings zwischen den beteiligten Parteien einvernehmlich geklärt und beigelegt werden.
Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung
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