Im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten geht es oft um die Beurteilung und Bewertung von qualitativen Leitungen der Auftragnehmer (z.B.: Werbeagenturen, Grafiker, Designer, Mediengestalter, Druckereien etc.)
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer ein Werk mittlerer Art und Güte. Hier kommt es oft zu Problemen, wenn dem Auftraggeber das Ergebnis der Leistung nicht gefällt. Was zählt? Worauf kommt es an?
Gegenstand von gutachterlichen Arbeiten können dann z.B. folgende Fragen sein:
All diese Fragen lassen sich nicht abstrakt und pauschal beantworten. Es kommt jeweils sehr genau auf die Umstände des Einzelfalls an.
Ganz allgemein lässt sich sagen: Je mehr Kreativität in der Leistungserbringung gefragt ist, umso mehr Gestaltungsfreiraum besteht. Die Ergebnisse von kreativen Arbeiten können subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen werden und sind dabei objektiv kaum oder nicht zu beurteilen, was die Feststellung von Mängeln oder Fehlern erschweren kann. Daher ist es immer zu empfehlen, das Auftraggeber im Rahmen ihres Briefings möglichst konkrete Zielvorgaben setzen, was sie wünschen und was sie nicht wünschen.
Als Gutachter/ Sachverständiger für Marketing, Werbung, Grafik und Design prüfe ich gern für Sie individuelle Detailfragen zu Qualitäten, Art und Güte, Mängeln und Schlechtleistungen von Marketing- und Werbeleistungen. Sprechen Sie mich gern an.
Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung
Sie suchen einen Anwalt für Marketingrecht, Werberecht oder Designrecht? Hier