Was ist die Marketing- oder Werbeleistung wert?
Ob vor einer Auftragsvergabe, bei fehlender Preisvereinbarung oder bei späteren Nachforderungen und Streit über die Honorarhöhe: Was darf die jeweilige Marketing- oder Werbeleistung kosten? Was ist üblich, was ist angemessen?
Unter der üblichen Vergütung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB wird i.d.R. die Vergütung verstanden, die für die nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistung nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Leistungserbringung für die Leistung gezahlt wird. Üblich ist, was auf dem Markt gleichwertige Leistungen kosten.
Die „übliche Vergütung“ ist die nach einer festen Übung für gleiche oder ähnliche Dienst- bzw. Werkleistungen an dem betreffenden Ort mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse gewährte Vergütung. Sie ist in der Regel kein fester Betrag sondern eine Bandbreite, wobei bei der Ermittlung „Ausreißer“ nach oben und unten außer Betracht bleiben. Letztendlich zählen die Umstände des konkreten Einzelfalls.
Es gibt viele unterschiedliche preisrelevante Faktoren. Auf der Grundlage verschiedenster Quellen, Honorarempfehlungen, eigener Branchenerfahrungen und Marktbefragungen werden einzelfallgerechte Werte ermittelt, ggf. unter Berücksichtigung zusätzlicher Nutzungsentgelte.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung – einschließlich Leistungshonorierung - bin ich Ihr unabhängiger Ansprechpartner für (fast) alle Fragen der Preisermittlung und -bewertung in der Marketing-, Medien- und Werbebranche.
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