Meine Sachverständigen-Leistungen als privater und gerichtlicher Sachverständiger betreffen dabei u.a. die folgenden Marken-Angelegenheiten:
Bei einer Markenanmeldung in Deutschland oder Europa prüft das zuständige Markenamt im Rahmen der Eintragung nicht, ob sog. relative Schutzhindernisse entgegen stehen. Dies gilt vor allem für eine etwaige Verwechselungsgefahr. Inhaber älterer Marken können dann durch Widerspruch oder auch später durch Löschungsklage die Löschung der zeitlich später angemeldeten Marke verlangen.
Zur Vermeidung des Verstoßes gegen ein solches relatives Schutzhindernis und im Falle eines Streits darüber kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens für Markenverwechselungen hilfreich oder notwendig sein.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Marketing erstelle ich für diese Fälle spezielle Sachverständigengutachten zur Frage der Markenverwechselung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der ergangenen Rechtsprechung zu Fragen der Markenverwechselung.
Zu berücksichtigen sind dabei vor allem drei Kriterien, ob Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bzw. Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 Unionsmarkenverordnung vorliegt:
Alle drei Kriterien stehen dabei in Wechselwirkung zueinander.
Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf, wenn Sie im Fall einer befürchteten oder behaupteten Markenverwechselung ein Sachverständigengutachten oder eine gutachterliche Einschätzung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wünschen.
Auch in anderen Fragen der Markenentwicklung und Markenführung stehe ich Ihnen gern beratend oder mit meiner gutachterlichen Tätigkeit zur Verfügung. Meine Leistungen zum Thema Markenbewertung/ Markenwertermittlung finden Sie hier: www.marketing-gutachten.de/leistungen/markenbewertung/
Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung
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