Gründungsmitglied im SARAMAR Sachverständigenrat Marketing e.V.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Sachverständiger für Marketing und Marken

Sachverständigenwerbung und Marketing

Marketing und Werbung für Sachverständige/ Gutachter

Als Marketingexperte und zugleich als Sachverständiger/Gutachter für Marketing, Werbung und Design biete ich Sachverständigen-Kollegen aus anderen Fachgebieten meine Unterstützung für das Eigenmarketing als Sachverständiger.

Sie möchten als Sachverständiger künftig besser gefunden und häufiger beauftragt werden?

Sprechen Sie mich gern an. Gemeinsam mit Ihnen plane, realisiere, begleite und optimiere ich Ihr Marketing und Ihre Werbung als Sachverständiger/ Gutachter. Der Umfang der Sachverständigenwerbung umfasst dabei alle Medien bzw. Marketing- und Kommunikationskanäle – offline und online – bis hin zur Direktwerbung. So werden Sie als Sachverständiger künftig besser gefunden und häufiger beauftragt.

Die Sachverständigenwerbung betrifft dabei sowohl Ihre Privatgutachten bzw. außergerichtliche Parteigutachten als auch Gerichtsgutachten von Gerichten aus ganz Deutschland.

  • Individuelle Vermarktungs-Strategien für Sachverständige/ Gutachter
  • Online-Marketing für Sachverständige/ Gutachter
  • Websites/ Internetlösungen für Sachverständige/ Gutachter
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenmarketing für Sachverständige/ Gutachter
  • Geschäftsdrucksachen und Werbedrucksachen für Sachverständige/ Gutachter
  • Anzeigen/Ads (Print und Web) für Sachverständige/ Gutachter
  • Post-/ Direktwerbung für Sachverständige/ Gutachter
  • Networking und Social Media für Sachverständige/ Gutachter
  • … und andere Marketingmaßnahmen für Sachverständige/ Gutachter

Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind dabei zudem die Vorgaben der Sachverständigenordnung (SVO) zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Werbung und Akquise für einen Sachverständigen dem Ansehen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gerecht werden. Auf § 18 SVO sei zudem verwiesen. Die Grenzen der Eigenwerbung für Sachverständige werden dabei immer auch durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gesetzt.

Sie möchten sich als Sachverständiger künftig mit hoher Aufmerksamkeit besser positionieren und „vermarkten“?

Nehmen Sie bitte gern Kontakt mit mir auf, um Ihre Möglichkeiten und Chancen zielführend zu nutzen.

 

Dirk Gundelach, Ö.b.u.v. Sachverständiger für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung einschl. Leistungshonorierung 

Kontakt zum Marketinggutachter

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