Der ö.b.u.v. Sachverständige für Marketing Dirk Gundelach ist zugleich langjährig als Rechtsanwalt in Hannover tätig.
Durch die eigene Expertise im Marketing sowie als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei können hier direkte Branchenerfahrungen und Fachkenntnisse im Marketing für das Anwaltsmarketing gezielt genutzt werden. Neben der reinen Beratung kann auch die komplette Umsetzung, Auswertung und ein dauerhafter Marketing-Support angeboten werden.
Das Online Marketing (Digital-Media Marketing) gehört inzwischen zu dem Hauptanteil der Werbung von Rechtsanwälten. Die Möglichkeiten sind dabei sehr vielfältig und können folgende Leistungen umfassen:
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Performance Marketing ist ein Begriff, der überwiegend im Online-Marketing genutzt wird. Im Gegensatz zu klassischen Werbemaßnahmen (z.B. Print) lässt sich der Erfolg oder auch Misserfolg von Onlinekampagnen viel besser messen. Eine Vielzahl von Analysetools ermöglicht dies sehr genau.
Durch Performance Marketings können beispielsweise Klicks, Traffic oder Conversions gemessen und je nach Kampagnenziel bei Bedarf optimiert und besser auf die jeweiligen Zielgruppen ausgerichtet werden.
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Nicht nur für größere und große Anwaltskanzleien gilt: Ein ansprechender visueller Gesamtauftritt mit eigenem Logo und ggf. Markenzeichen können die Aufmerksamkeit, den Erinnerungswert und die Bewertung bzw. Mandanteneinschätzung einer Kanzlei maßgeblich prägen. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die Beratung als auch die grafische Umsetzung, z.B. für
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Klassisches Anwalts-Marketing war die am meisten verbreitete Werbeform, bevor das Internet und andere digitale Medien ins Spiel kamen. Viele Kanzleien haben dazu Print-Medien genutzt. Hierzu zählen Prospekte, Imagebroschüren, Mandantenbriefe, Flyer und Plakate, zum Teil auch Fernseh- und Radiowerbung.
Obwohl sich dabei im Gegensatz zum Onlinemarketing nur schwer konkret nachvollziehen lässt, wie wirksam diese klassischen Marketingmaßnahmen sind, können sie teilweise auch heute noch sinnvoll sein. Es kommt darauf an, wie der Anwalt gern sagt
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Gerade zur Gewinnung von neuen Anwaltsmandaten aus dem gewerblichen Bereich kann es ein Weg sein, z.B. durch gezielte Postsendungen neue Interessenten und Mandanten anzusprechen und zu gewinnen. Hiermit können vor allem Zielgruppen fokussiert für bestimmte Rechtsbereiche angesprochen werden, die selbst (online) noch gar nicht aktiv nach einem Rechtsanwalt gesucht haben.
Direktmarketing – ggf. auch durch regelmäßige E-Mail Newsletter – kann auch ein erfolgreiches Instrument zur Mandantenbindung sein.
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Das Crossmedia-Marketing (Multichannel-Marketing) ist durch den starken Trend zur Digitalisierung ebenfalls viel größer geworden. Das Internet bietet ständig neue Möglichkeiten und neue Wege.
Wichtig dabei ist, die Werbemaßnahmen nicht isoliert zu betrachten, sondern unter Berücksichtigung der sog. Customer Journey der Mandanten crossmedial und entlang der jeweiligen Touchpoints zu planen und zu agieren. Kostenpflichtige Anzeigen (Print oder Online) sind also möglichst in ein Gesamt-Marketingkonzept einzubinden.
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Nicht zuletzt geht es um die Inhalte des anwaltlichen Leistungsangebots selbst. Beim Content Marketing geht es darum, der Zielgruppe vor allem die für sie relevanten Informationen zu liefern – letztlich mit dem Ziel der Kontaktaufnahme mit Ihrer Kanzlei. Es geht hier aber auch und zunehmend mehr darum, Inhalte so zu generieren, dass sie vor allem bei den Suchmaschinen zu einem hohen Rang in der Platzierung führen. Nur so werden Sie bei einer organischen Suche als Anwalt auch gefunden.
Zum Content Marketing zählen auch Blogbeiträge, Whitepaper, E-Books, Tutorials, Fotos, Videos und Infografiken.
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Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung
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