Marketing auf den rechten Weg gebracht.
Die Bereiche der Corporate Governance und Marketing-Compliance werden zunehmend wichtiger. Hier geht es vor allem darum, Regeln einzuhalten und Wirtschaftskriminalität z.B. durch Korruption oder verdeckte Finanzierungen im Marketing- und Medienbereich aufzudecken bzw. diese schon im Vorfeld zu vermeiden. Die Prüfung bezieht sich insbesondere darauf, ob Leistungen und Gegenleistungen – also z.B. Marketinghonorare und erbrachte Marketingleistungen – in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen oder ob andere Auffälligkeiten (z.B. bei Fremdvergabe an Subanbieter) festzustellen sind.
Prüfungen und Audits können dabei auch außerhalb strafrechtlicher Belange und in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (z.B. Wirtschaftsprüfern) erfolgen. So lassen sich ggf. etwaig bestehende oder künftig auftretende Zweifel an einer angemessenen Vergütung für Marketingleistungen beseitigen.
In einigen Fällen kommt es auf eine rechtzeitige Beweissicherung an, weil bereits absehbar ist, dass sich der bestehende Zustand voraussichtlich verändern wird (z. B. durch bewusste Handlungen der Gegenseite). Hier kann es sinnvoll sein, den gegenwärtigen Zustand durch die neutrale Person eines Sachverständigen aufnehmen und dokumentieren zu lassen. Ob die Beweissicherung im privaten Auftrag oder im Rahmen eines gerichtlichen Beweisverfahrens erfolgt, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
So oder so: Die Beauftragung eines Sachverständigen für Marketing kann Ihre Rechtssicherheit und Rechtsposition nachhaltig stärken.
Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung
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