Gründungsmitglied im SARAMAR Sachverständigenrat Marketing e.V.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Sachverständiger für Marketing und Marken

IHK Sachverständige Marketing

Die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Praktisch jeder kann und darf sich so nennen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für einen Sachverständigen bzw. Gutachter ist die Anerkennung und Listung als IHK-Sachverständiger für Marketing.

Dirk Gundelach ist bereits seit vielen Jahren im IHK-Sachverständigenverzeichnis für die Bereiche Marketing, Design und Werbung (einschließlich Leistungshonorierung) gelistet. Link:

svv.ihk.de/svv/content/home/sachverstaendiger.ihk?cid=839006

Er ist über die dort genannten Bereiche hinaus auch in allgemeinen Vergütungs- bzw. Honorarfragen im Bereich von Unternehmensberatungen sowie in Markenangelegenheiten tätig.

Der Marketing-Sachverständiger Dirk Gundelach steht Ihnen nicht nur in Deutschland sondern auch für Österreich und die Schweiz als Gutachter zur Verfügung.

IHK Sachverständiger Dirk Gundelach

 

Mehr zum IHK- Sachverständigenwesen erfahren Sie in folgendem Film:

www.youtube.com/watch?v=sOH9leKa_y4

Ö.b.u.v. IHK Sachverständiger

 

Ansprechpartner für alle fachlichen Fragen die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer. Ihre IHK erreichen Sie unter www.ihk.de und dort unter dem Stichpunkt "IHK-Finder".

www.ihk.de

Oder Sie wenden Sich an eine dieser Bestellungskörperschaften.

svv.ihk.de/svv/content/home/koerperschaften.ihk?cid=739092

Abschließend finden Sie hier noch zehn Tipps der IHK für die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen, die hilfreich sein können. Die Tipps vermitteln Ihnen praxisnah und kurz zusammengefasst, worauf es bei der Beauftragung eines Sachverständigen ankommt:

www.schwaben.ihk.de/produktmarken/beratung-und-service/sachverstaendige/10-tipps-fuer-die-beauftragung-oeffentlich-bestellter-sachverst-547548

 

Bundesverband Deutscher Sachverständiger und andere Verzeichnisse von Sachverständigen

Neben dem IHK-Verzeichnis für Sachverständige, das die Gerichte bei der Auswahl von Sachverständigen i.d.R. heranziehen, weil damit insb. durch die hohen Anforderungen an die öffentliche Bestellung und Vereidigung ein hohes Qualitätsniveau erwartete werden kann, gibt es weitere, privatwirtschaftlich organisierte Verzeichnisse von Sachverständigen, wie z.B. beim Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V., der jedoch im Marketingbereich nicht bzw. wenig relevant ist. Das gleiche gilt für den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS) und die GUSMA Gutachtersuchmaschine.

 

Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung 

Kontakt zum Marketinggutachter

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