Gründungsmitglied im SARAMAR Sachverständigenrat Marketing e.V.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Sachverständiger für Marketing und Marken

Gutachter und Gutachten für Marketingleistungen

Erstellung von Marketing-, Marken- und Mediengutachten

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Gutachten können zu Rechtsfragen und Sachfragen erstellt werden. Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter und zugleich Volljurist können von mir auch Rechtsfragen bei der Bewertung mit herangezogen und beurteilt werden.

Gutachten und Befunde in Form von Gerichtsgutachten, Privatgutachten oder Parteigutachten sowie Schiedsgutachten gehören zu den typischen Tätigkeiten als Sachverständiger für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung.

Der Sachverhalt wird zunächst neutral erhoben. Dann werden unter der Anwendung der Kenntnisse und Erfahrungen als Sachverständiger Schlussfolgerungen gezogen, um die gestellten Fragen des Gutachtenauftrags bzw. Beweisbeschlusses zu beantworten.

Bei Beweisfragen im Bereich Marketing und Werbung geht es häufig um die Frage bzw. Feststellung der (orts-)üblichen und angemessene Vergütung.

Neben Gutachten bzw. Expertisen werden auch gutachterliche Stellungnahmen (Advisory Opinion) aus dem Marketing-, Medien- und Werbebereich erstellt. Dabei handelt es sich um aufwandsreduzierte Kurzgutachten oder QuickChecks in mündlicher oder schriftlicher Form, die sich z.B. auf Kernfragen, erste Indikationen, Einschätzungen und Handlungsempfehlungen beschränken oder sich auf bereits vorhandene Sachverhaltsfeststellungen oder Untersuchungen beziehen können.

Ob Kurzgutachten, ausführliches Gutachten oder Gegen-Gutachten: Gegenstand der gutachterlichen Arbeit sind dabei insbesondere Feststellungen, Beurteilungen und Bewertungen von Beratungs-, Konzept-, Gestaltungs- und Produktionsleistungen im Bereich Marketing, Online-Marketing, Marken und Unternehmenskommunikation (intern und extern):

  • Beurteilung und Bewertungen von Marketing- und Werbeleistungen in konzeptioneller, gestalterischer und preislicher Hinsicht
  • Qualitätsbeurteilungen und Feststellung von Fehlern, Mängeln und Minderleistungen
  • Gutachtenerstellung zur Beweissicherung und Dokumentation (Ortsbesichtigung, Objektbesichtigung)
  • Sachkundige Feststellung von Tatsachen, Vollständigkeitsfeststellungen
  • Beschreibungen, Berechnungen, Bewertungen, Beurteilungen und Begründungen durch gutachterliche Expertise

Je präziser die Zweifelsfragen bzw. Beweisfragen gestellt werden, umso sachgerechter und zielführender wird das Marketing-Gutachten in der Regel ausfallen.

Welcher Anlass besteht bei Ihnen für die Erstellung eines Gutachtens?

Sprechen Sie mich gern unverbindlich an, ob Ihr Anliegen in mein Fachgebiet als Marketinggutachter fällt.

 

Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung

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