Gründungsmitglied im SARAMAR Sachverständigenrat Marketing e.V.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Sachverständiger für Marketing und Marken

Rechtsfragen und Vertragsgestaltungen im Marketing

Fokus: Schnittstellen zwischen Marketing und Recht.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung und zugleich Rechtsanwalt stehe ich Ihnen ebenso für viele „Schnittstellenthemen“ zwischen Marketing und Recht mit meiner Erfahrung zur Seite – in enger Kooperation und Unterstützung Ihrer Anwaltskanzlei oder durch Übernahme Ihres rechtlichen Mandats.

Gutachterliche und rechtliche Beratung und Vertretung können sich z.B. auf folgende Themen beziehen:

  • Marketingrecht und Werberecht
  • Markenschutz und Markenrecht
  • Medienrecht, Urheberrecht, Copyright
  • Lizensierungen / Nutzungsrechte und -entgelte im Marketing
  • Sonstiger Gewerblicher Rechtsschutz
  • Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen mit Anbietern/Agenturen (z.B. Rahmenverträge)

Eine sachverständige Einschätzung aus Marketingsicht in Kombination mit einer rechtlichen Beurteilung kann bei Streitigkeiten dazu beitragen, die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens besser einzuschätzen oder die Grundlage für eine zielführende, moderierte Konfliktlösung bilden.

Immer dann, wenn parteiliche Interessen in streitigen Marketingthemen im Vordergrund stehen, kann ein kombiniertes Verständnis von marketing-fachlichen und juristischen Fragen hilfreich und zielführend sein.

Möchten Sie in einer Marketingangelegenheit Ihre Interessen als Partei wahren und durchsetzen?

mehr: www.rechtsanwalt-marketingrecht-werberecht.de

 

Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung

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