Gründungsmitglied im SARAMAR Sachverständigenrat Marketing e.V.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Sachverständiger für Marketing und Marken

Nutzungsrechte/Lizenzen im Marketing

Sachverständiger für Urheber- und Nutzungsrechte

Neben der Bewertung von reinen Dienst- oder Werkleistungen aus dem Design- und Kreativbereich geht es im Marketing oft auch um Honorarfragen für damit verbundene Nutzungen. Nicht selten gibt es Streit bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Vergütung des Designers oder der Agentur auch die Gewährung von Nutzungsrechten beinhaltet und wie weit diese Nutzungsrechte dann reichen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Marketing/Werbung und zugleich Volljurist/Medienanwalt stehe ich Ihnen für Fragen der Vergütung von Nutzungsrechten gern zur Seite – für die gerichtliche oder außergerichtliche Beurteilung im Rahmen von Beratungen, Schlichtungen oder Sachverständigengutachten.

Das Urheberrecht entsteht bereits durch die Schaffung eines Werks selbst, das eine gewisse Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe und damit Individualität hat. Werke der angewandten Kunst sind dabei nicht anders zu beurteilen als Werke der freien Kunst.

Da das Urheberrecht selbst nicht auf andere übertragen werden kann, besteht die Möglichkeit, sich vom Urheber ein Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk einräumen zu lassen.

Wurde eine solche Vereinbarung zum Nutzungsrecht nicht oder nicht nachweisbar getroffen, kann es darüber zum Streit kommen – insbesondere wenn die Nutzung über das hinausgeht, was zum Zeitpunkt des Angebots/der Auftragserteilung besprochen bzw. bekannt war.

Mein Tipp: Klären Sie Art, Umfang und Vergütung der Nutzungsrechte für Design- und Werbeleistungen stets bereits bei der Auftragserteilung schriftlich!

Zu unterscheiden ist dann auch zischen dem einfachen sowie dem ausschließlichen Nutzungsrecht.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vergütungshöhe der Nutzungsrechte, wird vielfach die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Sachverständigen für Urheber- und Nutzungsrechte im Marketingbereich erforderlich sein, da das Gericht selbst keine Kenntnisse über die in der Marketingbranche üblichen und angemessenen Nutzungsvergütungen hat. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.

Nutzt also der Auftraggeber das Werk zum Beispiel in einem viel höheren Umfang, als dies zunächst abgesprochen oder erwartbar war, so können im Einzelfall sehr viel höhere Nutzungsgebühren nachverlangt werden. Ergänzend können auch der Gewinn oder Umsatz in eine Beurteilung mit einfließen.

 

Vereinbarung/Berechnung von Nutzungsrechten/Lizenzgebühren

Dieses Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich, inhaltlich oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt werden.

In der Kreativbranche wird hierzu gern der AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) herangezogen, der bereits im Jahr 1977 erstmals zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und dem Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. ausgehandelt und vereinbart wurde. Es handelt sich dabei um eine zweistufige Vergütung der Leistungen aus Entwurfsvergütung und Nutzungsvergütung. In der Praxis hat man sich auf eine Faktorisierung der einzelnen Merkmale geeinigt. Die Nutzungsvergütung berechnet sich aus einem Nutzungsfaktor, der sich aus der Nutzungsart (einfach, ausschließlich), dem Nutzungsgebiet (regional, national, europaweit, weltweit), der Nutzungsdauer (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt) und dem Nutzungsumfang (gering, mittel, groß oder umfangreich) zusammensetzt.

In der Praxis sind aber auch andere Vergütungs- bzw. Lizenzmodelle für die Nutzung von Design-, Marketing- und Werbeleistungen üblich. Teilweise wird darauf aber auch ganz verzichtet.

Bei der Beurteilung und Bewertung von Nutzungsrechten kommt es daher bei meiner Sachverständigentätigkeit stark auf eine Einzelfallbetrachtung des jeweiligen Sachverhalts und entsprechende Branchenkenntnis an.

Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie als Auftraggeber oder Auftragnehmer Fragen zu der Höhe von Nutzungs- bzw. Lizenzrechten im Medien-, Marken- und Marketingbereich haben.

Gern stehe ich Ihnen bei Bedarf als Sachverständiger für Nutzungsrechte, Lizenzen und Urheberrechte für eine erste, kostenlose Kurzeinschätzung per Telefon zur Verfügung.

 

Das Leistungsspektrum des Sachverständigen für Marketing, Unternehmenskommunikation und Werbung

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